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Familienbeihilfe Nachzahlung |
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Geschrieben von Redaktion Webfamilie
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Sehr geehrte Frau Kerstner!
Wir danken für Ihre Anfrage.
Der Nationalrat hat am 24.9. beschlossen, dass jährlich für September die 13. Familienbeihilfe ausbezahlt wird. Diese Novelle sieht keine Altersgrenze vor, weshalb die gesamte Familienbeihilfe, die für den Monat September zusteht - also Grundbeträge+Alterszuschläge einschließlich der Geschwisterstaffelung und der erhöhten Familienbeihilfe, verdoppelt wird.
Der Kinderabsetzbetrag (Euro 50,9), der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird, wird weiterhin nur 12-mal ausbezahlt, da er nicht aus dem Familienlastenausgleichsfonds beglichen wird.
Diese Regelung gilt bereits für dieses Jahr, wobei voraussichtlich Anfang November eine Nachzahlung auf Basis der bereits für September gewährten Familienbeihilfe durchgeführt wird.
Die Auszahlung erfolgt automationsunterstützt und es ist kein eigener Antrag erforderlich.
Für weitere Fragen zum Thema Familie stehen wir Ihnen unter der
kostenlosen Servicenummer 0800/240 262 Mo- Do 9-15 Uhr und Fr 8-12 Uhr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, Petra Glanz
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