Nach der Geburt stehen Eltern vielen bürokratischen Erledigungen gegenüber.
Hier finden Sie die Amtswege im Überblick:
Geburtsurkunde:
Für die Geburtsurkunde benötigen Sie den Namen des Kindes, falls dieser nicht sofort nach der Geburt im Spital bekannt war, müssen Sie innerhalb eines Monats den Namen im Standesamt beurkunden lassen.
ACHTUNG:
Sie können die Geburtsurkunde erst dann machen, wenn das Spital bzw. die Hebamme die Geburt dem Standesamt gemeldet hat!
Sie benötigen:
- Verheiratete: Geburtsurkunde der Mutter, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel beider Elternteile.
- Unverheiratete: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel der Mutter.
- Geschiedene/Verwitwete: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel der Mutter; Scheidungsurkunde bzw. Sterbeurkunde.
- AusländerInnen: Geburtsurkunde der Mutter, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel und Reisepass beider Elternteile. Alle Dokumente im Original und eine notariell beglaubigte Übersetzung.
- Eventuell: Nachweis akademischer Grade.
Geburtsbestätigung:
Diese Benötigen Sie für das Finanzamt und die Krankenkasse und ist gleichzeitig mit der Geburtsurkunde zu bekommen.
Entlassungsschein:
Die Geburtsbestätigung und der Entlassungsschein aus dem Krankenhaus sind bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen um so das Wochengeld NACH der Geburt zu erhalten.
Wohnsitzanmeldung:
Spätestens drei Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus muss ihr Kind angemeldet sein. Da Sie dazu aber die Geburtsurkunde brauchen, ist diese vorher zu besorgen.
Sie benötigen:
- Reisepässe der Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel in vierfacher Ausführung (AusländerInnen in fünffacher Ausführung)
Staatsbürgerschaftsnachweis:
Jedes eheliche Kind von dem mindestens ein Elternteil die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, hat ab der Geburt Anspruch darauf. Bei unehelichen Kindern ist es notwendig, dass die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist.
Sie benötigen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel des Kindes
- Lichtbildausweis der/des AntragstellersIn
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern bzw. der Mutter
- Im Falle einer Scheidung: Scheidungsurkunde
Mitversicherung:
Das Kind wird beim Vater oder bei der Mutter mitversichert. Die Meldung erfolgt entweder über den Versicherten oder über den Arbeitgeber baldmöglichst nach der Geburt. Ist der Vater nicht in der Geburtsurkunde eingetragen, ist zur Mitversicherung beim Vater ein Vaterschaftsnachweis notwendig.
Die Meldung erfolgt bei der zuständigen Sozialversicherung.
Sie benötigen:
Den Krankenschein bekommen Sie während der Schutzfrist bei der Krankenkasse, anschließend beim Arbeitgeber.
Quelle: Informationsbroschüre "Kind und Beruf" von der GPA Gewerkschaft der Privatangestellten.
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