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Emil Leander ,..märzkindchen---1.3.08


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Geschrieben von Redaktion Webfamilie   

Ab 12. SSW: logo_webfamilie
Mutter-Kind-Pass Untersuchungen.

17. - 20 SSW (nach 2. Mutter-Kind-Pass Untersuchung):
Eventuelle: Meldung des korrigierten errechneten Geburtstermins an den/die ArbeitgeberIn.

Bis zur 24. SSW:
Anmeldung in gewünschter Entbindungsklinik oder bei Hausgeburt die Hebamme.

12 Wochen vor Geburtstermin:
Erinnerung an den/die ArbeitgeberIn über den Beginn des Mutterschutzes in vier Wochen.
Notwendige Dokumente:
Ärztliche Bestätigung.

8 Wochen vor Geburtstermin:
Beginn des Mutterschutz.

Ab der 8. Woche vor Geburt:
Bei der Krankenkasse kann nun das Wochengeld beantragt werden.
Notwendige Dokumene:
Ärztliches Zeugnis und Entgeltbestätigung.

30.-34. SSW und 35.-38. Woche:
4. und 5. Mutter-Kind-Pass Untersuchung.

Vor der Geburt, nach den ersten beiden Untersuchungen:
In Wien können werdende Eltern eine "Säuglingsausstattung" bzw. "Ausstattung für Kleinkinder" beantragt werden (beim Bezirksjugendamt sowie im Eltern-Kind-Zentrum).
Notwendige Dokumente:
Meldezettel, Mutter-Kind-Pass und rosa Bezugskarte.

Meldung der Geburt:
Bekanntgabe an den Arbeitgeber.

8 Wochen nach der Geburt:
Ende des Mutterschutzes.

12 Wochen nach der Geburt:
Ende des Mutterschutzes für Früh- bzw. Mehrlingsgeburten, nach Kaiserschnittentbidungen.

Höchstens 16 Wochen:
Gesamtdauer des Mutterschutzes vor und nach der Geburt.

Quelle: Informationsbroschüre "Kind und Beruf" von der GPA Gewerkschaft der Privatangestellten.

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