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Die fünfte Untersuchung findet zwischen dem zehnten und vierzehnten Lebensmonat statt.
Besondere Aufmerksamkeit richtet der Arzt auf die neuen Fähigkeiten Ihres Kindes, z.B. auf das Krabbeln, auf freies Sitzen, das Hochziehen an Gegenständen, um zu stehen und die ersten Gehversuche.
Wichtig ist auch, wie sich die Sinne und die Sprache Ihres Kindes entwickeln, ob es z.B. Silbenverdoppelungen (Dada) bildet und Sprachlaute imitiert.
Der Arzt beobachtet, wie das Kind mit Spielsachen umgeht, er prüft, ob es das Greifen mit Daumen und Zeigefinger beherrscht („Pinzettengriff") und ob es Gegenstände untersucht (schüttelt, tastet, damit klopft, etc.).
Der Arzt begutachtet, wie sich die äußeren Geschlechtsorgane entwickeln. Außerdem werden die üblichen Messungen durchgeführt, Reflexe, Reaktionen sowie Herz- und Atmungsfunktion überprüft. Hals, Nase und Ohren werden untersucht. Der Arzt testet auch das Gehör. Er versucht festzustellen, ob sich das Kind bestimmten Geräuschquellen zuwendet.
Alle Kinder, die bislang noch nicht auf feinwinkliges Schielen oder Fehlsichtigkeit untersucht wurden, also Kinder ohne erhöhtes Risiko sollten im Rahmen dieser Untersuchung augenärztlich untersucht werden. In der Regel bekommen Kinder zwischen dem sechsten und dem zwölften Lebensmonat ihre ersten Zähne (dies verläuft sehr unterschiedlich).
Der Arzt beobachtet, wie das Zahnen verläuft. Ihr Kinderarzt erkundigt sich auch, ob die Karies- und Rachitisprophylaxe mit Fluorid und Vitamin D regelmäßig durchgeführt wurde und wie es mit dem Zähneputzen und der Zahnhygiene aussieht.
Der Arzt überprüft den Impfkalender auf mögliche Lücken und vervollständigt die Grundimpfungen. Das Baby bekommt mit 14 Monaten die erste Impfung gegen Mumps, Masern und Röteln, die aber nicht gleichzeitig mit den Wiederholungsimpfungen stattfinden dürfen.
©Dr. Peter Voitl
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