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Neues von der Babygallerie



Emil Leander ,..märzkindchen---1.3.08


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Erstauskünfte und Beratung Drucken E-Mail
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Geschrieben von Redaktion Webfamilie   

Die GPA-DJP-Frauen versuchen, Ihnen in dieser Broschüre all das zu vermitteln, was Sie wissen müssen, wenn Sie ein Baby erwarten oder wenn Sie als Betriebsrätin oder Betriebsrat jemanden beraten, der/die ein Baby erwartet. Sie erhalten auch Tipps für den beruflichen Wiedereinstieg.

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Familienbeihilfe ab 2008! Drucken E-Mail
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Geschrieben von Redaktion Webfamilie   
Quelle: AK Wien-Kinderbetreuungsgeld 2008
Am 1.1.2008 treten neue Bestimmungen in Kraft, die mehr Gestaltungsmöglichkeiten
beim Kinderbetreuungsgeld bringen.
Die wichtigsten Punkte:
1. Eltern können zwischen drei Kinderbetreuungsgeld-Modellen wählen
2. Anpassung des Mehrlingszuschlags
3. Befristete Umstiegsmöglichkeit bis 30.6.2008
4. die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld wird leicht angehoben.
5. Beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld kommt eine Anhebung der Zuverdienstgrenzen.
6. Bei Einkünften, die über der Zuverdienstgrenze liegen, gilt in Zukunft die „Einschleifregelung".
Die Zuverdienstgrenze gilt für alle drei Modelle, auch an der Berechnungsmethode ändert sich nichts.
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Familienbeihilfe Nachzahlung Drucken E-Mail
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Geschrieben von Redaktion Webfamilie   
logo_webfamilieVor den Wahlen wurde das Gesetz verabschiedet, dass es noch ab 2008 die 13.Familienbeihilfe geben soll.
Diese soll dazu dienen Familien mit Kindern ein wenig zu entlasten.

Wir haben nun nachgefragt, ab wann diese Auszahlung erfolgen wird und erhielten nachstehendes Mail:
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Kündigungsschutz Drucken E-Mail
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Geschrieben von Redaktion Webfamilie   

Quelle: AK

Wenn Sie schwanger sind und in einem unbefristeten Dienstverhältnis stehen, dürfen Sie grundsätzlich nicht gekündigt werden.
Der Kündigungsschutz beginnt mit Eintritt der Schwangerschaft, von der Sie ihren Dienstgeber so rasch als möglich in Kenntnis setzen müssen. Der Kündigungsschutz dauert bis 4 Monate nach der Entbindung. Wenn Sie Karenz oder Teilzeitkarenz in Anspruch nehmen, können Sie bis 4 Wochen nach Karenzende nicht gekündigt werden.

Achtung: Während der Probezeit besteht keinerlei Kündigungsschutz!

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Mutterschutz Drucken E-Mail
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Geschrieben von Redaktion Webfamilie   

Quelle: http://www.help.gv.at/Content.Node/40/Seite.400110.html

Allgemeines

Sobald der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin von der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin Kenntnis erlangt, hat er oder sie die Schutzbestimmungen laut Mutterschutzgesetz (MSchG) einzuhalten.

Die Schutzbestimmungen des MSchG gelten für: 

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Schwanger am Arbeitsplatz – was ist zu beachten? Drucken E-Mail
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Geschrieben von Redaktion Webfamilie   
Am besten sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind, ist dies dem/der ArbeitgeberIn zu melden. Das können Sie sowohl in brieflicher Form, als auch mündlich machen. Gleichzeitig informieren Sie Ihre/n ArbeitgeberIn über den errechneten Geburtstermin.
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Wochengeld Drucken E-Mail
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Geschrieben von Redaktion Webfamilie   

Quelle: http://www.help.gv.at/Content.Node/40/Seite.400110.html

Wochengeld
Unselbstständig erwerbstätige Frauen
Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen
Sozialhilfe für mittellose werdende Mütter und Wöchnerinnen

Unselbstständig erwerbstätige Frauen
Unselbstständig erwerbstätige Frauen bekommen für die Zeit der Schutzfrist (diese beträgt in der Regel acht Wochen vor der Geburt, den Tag der Geburt selbst und acht Wochen nach der Geburt) Wochengeld.


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Wochengeld-Kindergeldrechner Drucken E-Mail
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Geschrieben von Redaktion Webfamilie   
Quelle: http://www.kindergeldrechner.at/

Tipps zum Kindergeld

Mit 1. Jänner 2002 wurde das Kinderbetreuungsgeld (Kindergeld) eingeführt.
Was müssen Eltern beim Bezug von Kindergeld beachten?
Und wie viel dürfen Sie als WiedereinsteigerIn dazuverdienen, ohne das Kindergeld zu verlieren?
Auf den folgenden Seiten finden Sie ausführliche Information rund ums Kindergeld sowie den einzigartigen Kindergeld-Rechner der ÖGB-Frauen.

Nützen Sie unser kostenloses Service! Berechnen Sie rechtzeitig, wie viel Sie nach dem Wiedereinstieg bis zum Ende des Anspruchs auf Kindergeld dazuverdienen dürfen, damit sich beides ausgeht: Kindergeld und Job!
Sollten Sie nicht Gewerkschaftsmitglied sein, würden wir uns freuen, Sie als Mitglied begrüßen zu dürfen.
 

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