Forum Babygalerie

Neues von der Babygallerie



Emil Leander ,..märzkindchen---1.3.08


Home arrow Forum
Das Webfamilie.at Forum  


Gemeinsame Obsorge - 22/02/2009 09:35 Wenn ein Elternteil bisher die alleinige Obsorge hatte, es jedoch zum Wohl des Kindes eine Überlegung der gemeinsamen Obsorge geben würde, gibt es dann eine Möglichkeit diese bei Gericht vorerst auf Probe fest legen zu lassen?

Kinder sind oft in Entscheidungen mit einbezogen, mit denen sie von der Entwicklung her gar nichts anfangen können. Noch dazu, wenn bisher die Kontakte zwischen allen gut waren und das Kind sich überall wohl gefühlt hat.

Oftmals, gerade in den pubertären Phasen, beginnen die Kids "einfache Wege" zu finden und wenn sie dann das große Glück haben, welches ohnedies nicht viele Kids gewährt wird, und sie können ausweichen, dann glaubt oft der andere Elternteil er MUSS mit biegen und brechen alles erreichen. Nicht zum Verdenken zwar, aber das Hirn sollte sich zumindest nach einer Zeit wieder einschalten.

Wenn nun der Elternteil, der bisher die alleinige Obsorge hatte, sich schon bereit erklärt über eine gemeinsame nachzudenken stellt sich jedoch die Frage, ob er bei Gericht auch eine Probezeit beantragen kann. Gerade wenn ein Umzug vor der Türe steht und das Kind nochmals wechseln müsste. Um auch zu erkennen, dass der andere Elternteil sich sehr wohl bewusst ist, dass er das Kind nicht "abschirmen" kann, nur weil derjenige vielleicht die Angst in sich trägt, das Kind könnte ja doch eines Tages wieder wechseln wollen. Was es ja grundsätzlich tun kann. Kidner gehören einem genauso wenig, wie sonst irgendein Lebewesen. Es sind keine Gegenstände.

Vor allem aber, damit das Kind verstehen lernt, es hat das Recht auf beide Eltern. Und auch wenn es vom Anderen wieder gehen sollte, dass der andere Teil weder böse noch traurig ist. Wobei das funktioniert, sofern einiges geschehen ist, nicht ohne professionelle Unterstützung, die ebenfalls in Anspruch genommen wird und wurde.

Da es viele Eltern gibt, die sich leider von heute auf morgen mit derartigen Rechten auseinander setzen müssen, obwohl es vielleicht jahrelang auch so funktioniert hat und nie wer über Sorgerecht nach gedacht hat, wäre eine allgemeine Info sicher nicht unwesentlich. Vor allem aber, weil man im Internet selber zwar dies und jenes lesen kann, aber wirklich beantwortet findet man diese Frage nicht.

Liebe Grüße
Maria
  | | Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
Re:Gemeinsame Obsorge - 23/02/2009 19:40 Weder die alleinige, noch die gemeinsame Obsorge sind auf Probe zu gewähren, jedoch ist es freilich möglich, nach einer gewissen Zeit erneut einen Antrag zu stellen, um die Situation zu adaptieren.
Man sollte jedoch beachten, dass gerade das Sorgerecht eine sehr sensible Materie ist, zumal hier die rechtlichen Aspekte zwischen Eltern und Kind (nicht zwischen den Eltern untereinander) geregelt werden.

Wichtig ist weiters, auch gedanklich zwischen der Obsorge (Summe der Rechte zwischen Eltern und Kind) und dem „hauptsächlichen Kindesaufenthalt“ zu unterscheiden.
Der Kindesaufenthalt regelt den Hauptwohnsitz des Kindes, mit Folgen für den Kindesunterhalt und Besuchsrecht. Freilich ist hier auch das Kind zu hören.

Im Rahmen der Erziehung, welche einen wesentlichen Teil der Obsorge bildet ist es freilich auch die Aufgabe des obsorgeberechtigten Elternteiles, dem Kind Grenzen zu setzen, und ihm eben nicht alles zu erlauben, soweit dies der Entwicklung abträglich wäre. Jener Elternteil, der im Rahmen des Besuchsrechts weniger Zugang zum Kind hat, darf diese Erziehung auch nicht unterminieren. In jenen seltenen Fällen, in denen jener Elternteil das Besuchsrecht und die alleinige Obsorge hat, muss theoretisch der andere unterkunftbietende Elternteil für jede Handlung die Erlaubnis des Obsorgeberechtigten einholen.

In einer derart heiklen Materie greift freilich der rein juristische Rat oft ein wenig kurz.
Das Wohl des Kindes sollte doch nicht rein in gerichtliche, sondern viel mehr in psychologisch geschulte Hände gegeben werden, wenn einmal der Haussegen zwischen den Eltern schief hängt.
Keinesfalls sollte der unaufgearbeitete Paarkonflikt auf der Elternebene ausgetragen werden.
  | | Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!

zurzeit online:
34 Gäste